# Betriebsanleitungen
Normen konforme Erstellung Ihrer Dokumente
nach EU Recht und nationalen Gesetzen.
» Mehrere Begrifflichkeiten - Ein Ziel «
Betriebsanleitungen liegen in einer Vielzahl unterschiedlichster Variationen vor, welche zu Verwirrung und Missverständnissen
führen können. Von Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung über Bedienungsanleitung zu Gebrauchsanweisung. Dazu kommt, dass
auch Benutzerhandbuch, Manual, Benutzerinformation oder gar Merkblatt genannte Dokumente oft als Betriebsanleitung verstanden werden. Die Begrifflichkeiten lassen sich oft nur schwer trennen. Das liegt auch daran, dass die englischsprachigen Originalbegriffe aus EU Richtlinien und internationalen Normen auf unterschiedlichste Weise
ins Deutsche übersetzt wurden. Eine Betriebsanleitung richtet sich eher an fachlich vorgebildete Nutzer, die eine Maschine oder technische Anlage in Betrieb nehmen. Dagegen wird für die deutlich einfacher gehaltenen Informationen zum Bedienen, etwa eines Elektrogeräts für den privaten Gebrauch, eher der Begriff Bedienungsanleitung gewählt. Der Begriff Gebrauchsanleitung wird dagegen häufig für die Beipack-zettel von Arzneimitteln verwendet. Letztendlich ist entscheidend, dass die Benutzerinformationen den Anforderungen genügen und vom Leser verstanden und umgesetzt werden können. Die Verständlichkeit ist eine elementare Anforderung an jede Betriebsanleitung.
» Die Rechtsgrundlage «
Die Forderung einer Technischen Dokumentation für ein Produkt findet sich in vielen Rechtstexten, von EU Richtlinien (ATEX-, Niederspannungs- oder Produktsicherheitsrichtlinie) bis zu nationalen Gesetzen wie dem Produktsicherheitsgesetz, dem Produkthaftungsgesetz, dem Medizin-produktegesetz oder dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Die technischen Dokumente zu einem Produkt dienen dem Schutz, der Sicherheit und Gesundheit des Bedieners. Sie sind verpflichtende Bestandteile einer Maschine oder anderen Produkte. Fehlt eine Betriebsanleitung oder weist diese Mängel auf, kann dies zu
einem Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für den Benutzer
führen. Eine mögliche Folge kann ein sofortiger Verkaufs-
stopp oder Rückruf durch die Behörde sein.
» Haftungsrechtliche Konsequenzen «
Die Betriebsanleitung steht immer an der Schnittstelle zwischen
Hersteller und Betreiber. Eine Betriebsanleitung zu erstellen ist nicht
nur eine Pflicht, sondern darüber hinaus ein Aushängeschild einen bleibenden und professionellen Eindruck beim Kunden zu hinterlassen. Als Bestandteil der technischen Dokumentation, schützt sich ein Hersteller vor Haftungsrisiken und Schadensersatzforderungen mit einer sorgfältig erstellten und konformen Betriebsanleitung.
» Die Sprache «
Die Betriebsanleitung zu einem Produkt muss laut Anhang I, Kap. 1.7.4
der Maschinenrichtlinie in einer Amtssprache der EU abgefasst sein. Unabhängig davon auch in der Sprache des Verwenderlandes. Auch wer eine Maschine nicht selbst herstellt, aber in Verkehr bringt, muss diese Forderungen erfüllen. Es muss stets die Originalbetriebsanleitung oder eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung vorhanden sein.
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